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Minijob in der Apotheke: Was PTA, PKA und Studierende verdienen dürfen

Aktualisiert von

JS
Julia Stein13.10.2026 · 6 Min. Lesezeit

Julia Stein verantwortet die Redaktion von Medipros. Seit über fünf Jahren arbeitet sie im HR-Recruiting und hat in dieser Zeit Stellenkampagnen über Greenhouse, Join, rexx und Indeed gesteuert – für Arbeitgeber aus der Dienstleistungsbranche, dem Bildungssektor und dem Gesundheitswesen. Sie kennt Besetzungsprozesse aus der Perspektive derer, die täglich Stellen zu füllen haben: welche Anzeigen Bewerbungen bringen, woran Verfahren scheitern und wie lange gute Kandidatinnen und Kandidaten auf eine Rückmeldung warten, bevor sie abspringen. Auf Medipros schreibt sie über Recruiting-Praxis, den Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen und darüber, wie HR-Prozesse aussehen müssen, damit sie für beide Seiten funktionieren.

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Illustration: Wecker, Wochenkalender mit markiertem Samstag, Spardose mit Münzen und Botendienst-Paket mit Apothekenkreuz

Stand: 13. Oktober 2026 – Minijob-Grenze, Mindestlohn und Tarifwerte werden bei Änderungen aktualisiert.

Samstags aushelfen, Urlaubsvertretung übernehmen oder den Botendienst fahren: Minijobs in der Apotheke sind gefragt – bei Apotheken, die flexible Unterstützung brauchen, und bei allen, die neben Studium, Familie oder Rente etwas dazuverdienen wollen. Gerade PTA sind als Minijobber begehrt, denn sie dürfen pharmazeutisch voll mitarbeiten.

Doch beim Minijob in der Apotheke gibt es eine Grenze, die du kennen musst. In diesem Artikel erfährst du, wie viel du 2026 im Minijob verdienen darfst, welche Stundenlöhne PTA, PKA und Aushilfen üblicherweise bekommen, welche Aufgaben du mit und ohne Qualifikation übernehmen darfst – und worauf Studierende, Rentner und Eltern in Elternzeit achten sollten.

Minijob in der Apotheke auf einen Blick

  • Minijob-Grenze 2026: 603 € im Monat (bzw. 7.236 € im Jahr)

  • Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde

  • PTA nach Tarif: rund 15,60 € bis 19,30 € pro Stunde (ADA-Tarif)

  • Gleiche Rechte: Minijobber haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den gleichen Stundenlohn wie vergleichbare Teilzeitkräfte

  • Typische Einsätze: Samstage, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Botendienst, Warenverräumung

Minijob-Grenze 2026: Wie viel darfst du verdienen?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 € im Monat. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der 2026 bei 13,90 € pro Stunde liegt, und entspricht einem Verdienst von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.

Wichtig für die Apotheke: Vorhersehbare Einmalzahlungen wie die tarifliche Sonderzahlung im November zählen mit. Maßgeblich ist also, dass dein regelmäßiges Jahreseinkommen inklusive solcher Zahlungen 7.236 € nicht überschreitet. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei einer unvorhersehbaren Krankheitsvertretung – darfst du die Grenze in bis zu zwei Monaten im Jahr überschreiten.

Verdienst du regelmäßig mehr, wird aus dem Minijob ein Midijob im Übergangsbereich. Dann zahlst du Sozialversicherungsbeiträge, allerdings zunächst reduziert. Für viele ist das eine gute Alternative, wenn sie etwas mehr arbeiten möchten.

Stundenlohn: PTA, PKA und Aushilfen im Vergleich

Wie viele Stunden du im Monat arbeiten kannst, hängt direkt vom Stundenlohn ab. Je besser du bezahlt wirst, desto weniger Stunden passen unter die Grenze:

Tätigkeit

Stundenlohn (Beispiel)

max. Stunden/Monat ohne Sonderzahlung

max. Stunden/Monat mit Sonderzahlung

Aushilfe ohne Qualifikation (Mindestlohn)

13,90 €

ca. 43

–

PKA (ADA-Tarif, Berufseinstieg)

ca. 14,00 €

ca. 43

ca. 40

PTA (ADA-Tarif, 1.–2. Berufsjahr)

15,60 €

ca. 38

ca. 35

PTA (ADA-Tarif, ab 15. Berufsjahr)

19,30 €

ca. 31

ca. 28

Eigene Beispielrechnung auf Basis der ADA-Tarifgehälter 2026 bei 39 Wochenstunden. „Mit Sonderzahlung“: Ein volles Monatsgehalt als Sonderzahlung pro Jahr ist eingerechnet. In Nordrhein und Sachsen gelten eigene Tarife.

Rechtlich gilt: Als Minijobber bist du Teilzeitbeschäftigte oder Teilzeitbeschäftigter und darfst beim Stundenlohn nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Kolleginnen und Kollegen. Gerade PTA, die flexibel Samstage oder kurzfristige Vertretungen übernehmen, können oft auch einen Stundenlohn über Tarif aushandeln. Frühere Umfragen der Apothekengewerkschaft ADEXA haben allerdings gezeigt, dass Minijobber in Apotheken häufig mehr Stunden arbeiten, als ihr Verdienst eigentlich hergibt – rechne also nach, ob Stunden und Lohn zusammenpassen.

Wie die Tarifgehälter im Detail aussehen, liest du in unseren Artikeln zum PTA Gehalt und zum PKA Gehalt.

Welche Aufgaben darfst du im Minijob übernehmen?

Was du in der Apotheke tun darfst, hängt nicht vom Minijob ab, sondern von deiner Qualifikation:

  • PTA: Du gehörst zum pharmazeutischen Personal und darfst beraten, Arzneimittel abgeben und in der Rezeptur arbeiten – wie in jeder anderen Anstellung unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers.

  • PKA: Warenwirtschaft, Bestellungen, Wareneingang, Lager, Sichtwahl und Kasse für das Ergänzungssortiment. Die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gehört nicht dazu.

  • Ohne Qualifikation: Botendienst, Warenverräumung, Verfallskontrolle, Reinigung, Unterstützung bei Verpackung oder Heimbelieferung. Pharmazeutische Tätigkeiten sind tabu.

Typische Minijob-Einsätze in der Apotheke sind Samstagsdienste, Vertretung bei Urlaub und Krankheit, Spitzenzeiten wie die Erkältungssaison oder der Botendienst am Nachmittag.

Minijob für Studierende, Rentner und Eltern in Elternzeit

Studierende: Ein Minijob in der Apotheke passt gut zum Studium. Pharmaziestudierende sammeln so früh Praxis, arbeiten aber ohne PTA-Abschluss in der Regel als nicht-pharmazeutische Aushilfe. Wer mehr arbeiten möchte, kann auch als Werkstudentin oder Werkstudent angestellt werden. Beziehst du BAföG, achte auf die Hinzuverdienstgrenzen.

Rentnerinnen und Rentner: Viele erfahrene PTA und PKA bleiben der Apotheke nach dem Renteneintritt als Minijobber erhalten. Für Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten dagegen eigene Grenzen – lass dich im Zweifel von der Rentenversicherung beraten.

Eltern in Elternzeit: Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, ein Minijob ist also problemlos möglich – beim bisherigen Arbeitgeber oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Beachte aber, dass ein Hinzuverdienst das Elterngeld mindern kann.

Rechte und Pflichten im Minijob

  • Urlaub: Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub, anteilig nach deinen Arbeitstagen.

  • Krankheit und Feiertage: Auch im Minijob wird der Lohn im Krankheitsfall und an Feiertagen weitergezahlt.

  • Rentenversicherung: Im Minijob bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, kannst dich aber auf Antrag befreien lassen.

  • Steuern: In der Regel zahlt die Apotheke eine Pauschalsteuer, für dich bleibt der Verdienst dann brutto gleich netto.

  • Arbeitsvertrag: Lass dir Stundenumfang und Stundenlohn schriftlich bestätigen – so behältst du die Grenze im Blick.

Tipps für deinen Minijob in der Apotheke

  1. Stundenlohn klären. Frag nach dem Tarif und verhandle, wenn du flexibel und erfahren bist.

  2. Grenze nachrechnen. Stundenlohn mal Stunden plus Sonderzahlungen darf 7.236 € im Jahr nicht übersteigen.

  3. Feste Absprachen treffen. Vereinbare klare Einsatztage, zum Beispiel jeden zweiten Samstag.

  4. Midijob prüfen. Wenn du regelmäßig mehr arbeiten willst, kann ein Midijob die bessere Wahl sein.

  5. Den Fuß in der Tür nutzen. Aus vielen Minijobs werden später Teilzeit- oder Vollzeitstellen.

Häufige Fragen zum Minijob in der Apotheke

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?
603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr – inklusive vorhersehbarer Sonderzahlungen.

Wie viel verdient eine PTA im Minijob?
Nach ADA-Tarif liegt der Stundenlohn je nach Berufsjahr bei rund 15,60 € bis 19,30 €. Damit kannst du etwa 28 bis 38 Stunden im Monat arbeiten. Viele Apotheken zahlen für flexible Aushilfen auch mehr.

Darf ich ohne Ausbildung in der Apotheke jobben?
Ja, zum Beispiel im Botendienst, bei der Warenverräumung oder in der Logistik. Pharmazeutische Tätigkeiten sind ohne Qualifikation aber nicht erlaubt.

Kann ich als Rentnerin oder Rentner unbegrenzt dazuverdienen?
Bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Ein Minijob ist also problemlos möglich.

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja. Minijobber haben dieselben Rechte wie andere Teilzeitbeschäftigte, auch beim Urlaub.

Fazit

Ein Minijob in der Apotheke ist für viele eine ideale Lösung – ob neben dem Studium, in der Elternzeit oder in der Rente. Gerade PTA sind gefragt und können pro Stunde gut verdienen. Wichtig ist, die Minijob-Grenze von 603 € im Monat im Blick zu behalten: Je höher dein Stundenlohn, desto weniger Stunden passen hinein. Wer mehr arbeiten will, fährt mit einem Midijob oder einer Teilzeitstelle oft besser. Mehr zu Arbeitszeiten und Teilzeitmodellen liest du im Artikel PTA in der Apotheke: Arbeitsalltag, Arbeitszeiten & Notdienst.

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